Hundesteuer
Veranlagung zur Hundesteuer
Hier finden Sie die Hundesteuersatzung
Ihre Familie hat sich um einen vierbeinigen Freund vergrößert? Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihren Hund persönlich oder schriftlich bei uns anzumelden. Ihr Hund ist ab dem 3. Lebensmonat zur Steuer anzumelden.
Wenn Sie Ihren Hund abschaffen mussten oder das Tier verstorben ist, melden Sie dies bitte ebenfalls unverzüglich.
Ihre Steuerpflicht beginnt ab dem Monat der Anschaffung und endet mit Ablauf des Monats in dem das Tier nicht mehr bei Ihnen ist. Antragsformulare zur Anmeldung und Abmeldung hält auch das Bürgerbüro, Hauptstraße 159, 42579 Heiligenhaus, für Sie bereit.
Die Steuer beträgt jährlich für
einen Hund | 108,00 Euro |
zwei Hunde | 135,00 Euro pro Tier |
drei oder mehr Hunde | 155,00 Euro pro Tier |
gefährliche Rassen | 700,00 Euro pro Tier |
Steuerermäßigung und -befreiung können auf Antrag im Einzelfall geprüft und ggf. gewährt werden.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten
Zur Anmeldung sollten Sie z.B. die Zuchtpapiere, das Impfbuch oder sonstige Unterlagen mitbringen. Bei der Anmeldung werden u.a. die Rasse, das Geburtsdatum des Hundes und die Fellfarbe erfasst. Sollten Sie einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause gegeben haben, bringen Sie bitte die dort ausgestellte Bescheinigung mit. Sodann werden Sie für die ersten beiden Monate von der Hundesteuer befreit. Sofern Ihr Hund eingeschläfert werden musste, bringen Sie zur Abmeldung bitte die tierärztliche Bescheinigung und die Hundemarke mit. Sofern Sie Fragen zur Hundehaltung haben, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Hundehaltung.
Ansprechpartner/-innen
- Frau Davies
- Frau Schmitz
- Bürgerbüro-Team
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Montag und Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr