Abwasser - gewerblich und industriell -
Abwasser - gewerblich und industriell -
Nähere Informationen zu den Herkunftsbereichen und den Genehmigungsverfahren sind bei der Dienststelle erhältlich.
Zuständig ist die Kreisverwaltung-Mettmann.
Die Einleitung von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in die öffentliche Kanalisation ist genehmigungspflichtig.Nähere Informationen zu den Herkunftsbereichen und den Genehmigungsverfahren sind bei der Dienststelle erhältlich.