Grundstücksangelegenheiten
Teilungsgenehmigungen gem. § 8 Landesbauordnung NRW
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter beteiligt ist.
Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, so ist ein Zeugnis erforderlich.