Führerschein (Beratung und Antragsannahme)
Nur bei Verlust des Führerscheines müssen Sie sich direkt an die Kreisverwaltung Mettmann wenden.
Als zuständige Behörde gibt Ihnen auch die Kreisverwaltung in Mettmann gerne genaue Auskünfte.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten
Unterschiedlich je nach Art des Führerscheinantrages.Rechtsgrundlagen
FahrerlaubnisverordnungGebühren für diese Leistung
UnterschiedlichAnsprechpartner/-innen
- Bürgerbüro-Team
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Montag und Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr