Sondernutzungserlaubnis

Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz

Erlaubnis für Veranstaltungen, die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.
Dies liegt vor, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr durch das Verhalten oder die Fahrweise der Teilnehmer eingeschränkt wird, z.B.
- Straßenumzüge (durch Schützenvereine o.ä.)
- Sportveranstaltungen (Radrennen, Motorsport)
- Schwertransporte

Gebühren für diese Leistung

Diese Erlaubniserteilung ist gebührenpflichtig.

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