Jahr-und Spezialmärkte

Genehmigungen für die Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten

Erlaubnis für Jahr- und Spezialmärkte

Was sind Jahr- und Spezialmärkte?

Jahrmärkte sind regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen auf denen Waren aller Art angeboten werden (etwa: Trödelmärkte). Es dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden.

Spezialmärkte sind regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen auf denen Waren einer bestimmten Ausrichtung (spezialisiert) angeboten werden. Die Erhebung von Eintrittsgeldern ist üblich. Auch Weihnachts- und Ostermärkte sind solche Spezialmärkte.

Märkte müssen eine Vielzahl von Anbietern aufweisen; zehn bis zwölf Standbetreiber bilden dabei die untere Grenze. Sie dürfen nur in angemessenem Abstand festgesetzt werden.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

  • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichen Flächen
  • Kopie der letzten Gewerbemeldung gem. § 14 GewO
  • Führungszeugnis des Geschäftsführers (nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 3 Monate)
  • Angaben über die Art der anzubietenden Waren (auch: Neu- oder Gebrauchtwaren)
  • Zahl der Anbieter (privat, gewerblich)
  • Abschrift der Teilnahmebedingungen bzw. der Marktordnung