Genehmigungen für die Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten
Erlaubnis für Jahr- und Spezialmärkte
Was sind Jahr- und Spezialmärkte?
Jahrmärkte sind regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen auf denen Waren aller Art angeboten werden (etwa: Trödelmärkte). Es dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden.
Spezialmärkte sind regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen auf denen Waren einer bestimmten Ausrichtung (spezialisiert) angeboten werden. Die Erhebung von Eintrittsgeldern ist üblich. Auch Weihnachts- und Ostermärkte sind solche Spezialmärkte.
Märkte müssen eine Vielzahl von Anbietern aufweisen; zehn bis zwölf Standbetreiber bilden dabei die untere Grenze. Sie dürfen nur in angemessenem Abstand festgesetzt werden.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten
Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichen Flächen
Kopie der letzten Gewerbemeldung gem. § 14 GewO
Führungszeugnis des Geschäftsführers (nicht älter als 3 Monate)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate)
Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 3 Monate)
Angaben über die Art der anzubietenden Waren (auch: Neu- oder Gebrauchtwaren)
Zahl der Anbieter (privat, gewerblich)
Abschrift der Teilnahmebedingungen bzw. der Marktordnung