Anmeldung zur Eheschließung oder Lebenspartnerschaft

Anmeldung zur Eheschließung oder Lebenspartnerschaft(früher Aufgebot)

Sie wollen sich "TRAUEN"?
Wir freuen uns, diesen Schritt mit Ihnen gemeinsam gehen zu dürfen.

Die Anmeldung zur Eheschließung:

Die Anmeldung zur Eheschließung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Heiraten können sie dann bei jedem anderen Standesamt in Deutschland.

Eine Anmeldung können Sie bis zu 6 Monate vor dem Hochzeitstermin durchführen. Natürlich ist auch eine kurzfristige Anmeldung möglich. Ihren Wunschtermin merken wir gerne vor.

Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige (ohne Auslandsbezug) sind,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • beide Verlobte noch nicht verheiratet waren und
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Heiligenhaus haben.

Dann benötigen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung Ihre gültigen Personalausweise und eine beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister. Die Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. Hierzu sollten Sie sich vorab telefonisch bei dem in Frage kommenden Standesamt informieren. Bitte beachten Sie, dass das zu Hause befindliche Stammbuch der Familie nicht ausreichend ist.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Wenn einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Heiligenhaus hat, benötigen Sie:

  • eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde, wo der Hauptwohnsitz besteht.

Diese enthält Angaben über Ihren Familienstand, der Staatsangehörigkeit und der Religion. Sie darf bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt nicht älter als eine Woche sein.

Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind, benötigen Sie:

  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters,
  • eine Abschrift vom Familienbuch der Vorehe mit Auflösungsvermerk zu erhalten beim Heiratsstandesamt. Familienbücher werden für alle Ehen geführt, die ab dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern und ab dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geschlossen wurden. Sofern Sie mehrmals verheiratet waren, bringen Sie bitte zusätzlich Nachweise hierüber mit. hier reichen die Heiratsurkunde und das entsprechende Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk aus. Für Ehen, die vor dem 01.01.1958 oder nach dem 31.12.2008 geschlossen wurden wird eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk benötigt. Diese erhalten Sie ebenfalls beim Heiratsstandesamt.

Wenn sie bereits gemeinsame Kinder haben, benötigen Sie neu ausgestellte beglaubigte Abschriften der Geburtsregister der Kinder.

Wenn Sie sich in diesen Aufzählungen wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen in der Regel aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen erforderlich sein.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • einer der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • einer der Verlobten ist nicht in Deutschland geboren
  • einer der Verlobten hat ein minderjähriges Kind und das alleinige Sorgerecht
  • einer der Verlobten ist adoptiert
  • einer der Verlobten hat im Ausland geheiratet oder ist im Ausland geschieden worden.

Für welchen Namen entscheide ich mich?

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiel: Sabine Sonne geb. Sommer & Michael Sonne

oder       Sabine Sommer & Michael Sommer geb. Sonne

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel: Sabine Sommer & Michael Sonne

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Beispiel: Sabine Sommer & Michael Sonne-Sommer

oder         Sabine Sommer & Michael Sommer-Sonne

oder         Sabine Sommer-Sonne & Michael Sonne

oder         Sabine Sonne-Sommer & Michael Sonne

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden. Den Ehenamen können Sie nur gemeinsam bestimmen.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

Für weitere Rückfragen stehen die u.a. Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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