Bauüberwachung und Bauabnahme

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben unterliegen in der Zeit der Bauausführung der Bauüberwachung.
Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde von der Bauherrin oder dem Bauherrn jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes (Abnahme) zu ermöglichen.
Für Bauvorhaben, die zur Genehmigungsfreistellung beantragt wurden, werden keine Bauzustandsbesichtigungen durchgeführt. Der Baubeginn und die Fertigstellung sind der Bauaufsicht aber in jedem Fall anzuzeigen. Verantwortlich für die fachgerechte Bauausführung ist der Bauherr (und/oder der Architekt).