Gesplittete Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr)

Seit dem 01.01.2008 wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Heiligenhaus vom 10.12.2008 eine Niederschlagswassergebühr erhoben.

Diese Benutzungsgebühr wird für die Sammlung, die Fortleitung, die Behandlung bzw. Beseitigung von Niederschlagswasser erhoben, welches von den bebauten und befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die Feststellung der Größe der bebauten und sonstigen versiegelten Flächen des Grundstücks (z.B. Hausdach, Garage, Einfahrt, Terrasse) mit Kanalanschluss anzugeben.

Gebühren für diese Leistung

Gebührensatzung zur Grundstücksentwässerungssatzung

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