Entwässerungsantrag und Abnahme privat und gewerblich

Der Anschluss von privat und gewerblich genutzter Liegenschaften an die öffentliche Kanalisation sowie der Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung bedarf einer entsprechenden Genehmigung durch das Sondervermögen Abwasser der Stadt Heiligenhaus.

Den entsprechenden Antrag mit ausführlichen Informationen und einer Übersicht der jeweils dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie nebenstehend als Download.

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