Schiedsamtsangelegenheiten

Schlichten statt richten ? wann können Schiedsleute helfen? Streit im Haus, Hausfriedensbruch, Beleidigung, eine Ohrfeige in der Kneipe, das Laub und Obst aus Nachbars Garten, die geöffnete Post..... Es gibt unzählige Streitigkeiten, bei denen Sie zur Durchsetzung des eigenen Rechts nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen! Oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt. Bei bestimmten Straftaten sollten Sie Schiedsperson einschalten, in vielen Streitigkeiten unter Bürgern ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend vorgeschrieben. Zudem ist das Schiedsamt eine Einrichtung, die eine außergerichtliche Streitschlichtung unbürokratisch, rechtsverbindlich und vor allem auch kostengünstig ermöglicht.
Die Stadt Heiligenhaus ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Ein entsprechendes Straßenverzeichnis steht hier für Sie bereit.

Schiedsamtsbezirk I
(der Bezirk umfasst die Gebiete Heide, Hetterscheidt, Neubaugebiet Dümgesweg, Tüschen, oberer Innenstadtbereich und das Malerviertel)

Schiedsperson:

Birgit Lambers
Birkenweg 25
Tel. 02056/584480


Schiedsamtsbezirk II
(der Bezirk umfasst die Gebiete Unterilp, Oberilp, Wassermangel, Nonnenbruch, Isenbügel sowie unterer Innenstadtbereich)

Schiedsperson:

Horst Hendele
Brahmsstr. 36
Tel. 02056/21733

Ansprechpartner/-innen