Namensänderung

Namensänderung oder -erklärung

Namensänderung:

In unserem Standesamt können Sie eine Namensänderung beantragen oder eine Namenserklärung abgeben.

Hierzu zählt u.a. der Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens, die Wiederannahme des Geburtsnamens oder die Voranstellung bzw. Anhängung eines Namens. Den Antrag erhalten Sie beim Standesamt der Stadt Heiligenhaus.

Änderung des Vor- oder Familiennamens:

Bitte bedenken Sie, dass eine Änderung eines Vor- oder Familiennamens nur in ausgewählten Fällen möglich ist. Ein Antrag kann z.B. gestellt werden, wenn das Weiterleben mit dem Vor- oder Familiennamen nicht mehr zugemutet werden kann. Ihr Antrag wird durch die Stadt Heiligenhaus an den Kreis Mettmann weitergeleitet, der über Ihren Antrag entscheiden wird. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine Hinzufügung eines weiteren Vornamens eine Namensänderung im obigen Sinne ist.

Wiederannahme des Geburtsnamens:

Sofern Sie nach einer Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten, sollten Sie diesen Antrag bei dem Standesamt stellen, wo Sie wohnen und gemeldet sind. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis und Ihnen vom Gericht zugesandte rechtskräftige Scheidungsurteil. Sofern Sie dort nicht mehr wohnhaft sind, wo die Ehe geschlossen wurde, benötigt das dortige Standesamt noch eine aktuelle Meldebescheinigung.

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt habe, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden. Den Ehenamen können Sie nur gemeinsam bestimmen.

Da sich dieses Thema sehr komplex gestaltet, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit u.a. Mitarbeitern.

Gebühren für diese Leistung

Für eine Namensänderung richtet sich die Gebühr nach der Höhe des Verdienstes. Im Falle der Wiederannahme des Geburtsnamens beträgt die Gebühr 23,- Euro zuzüglich 10,- Euro für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung über die Namensänderung.

Ansprechpartner/-innen