Altlasten, Bodenschutz
Altlasten und Bodenschutz
Zuständig ist die Kreisverwaltung-Mettmann.
Nähere Informationen sind beim Amt 70, Wasser- und Abfallwirtschaft erhältlich.
Für erste Informationen steht Ihnen jedoch auch bei uns u.g. Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtplanung, Vermessung, Umweltschutz zur Verfügung.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten
Weil jeder Fall individuell entschieden wird, sind auch die benötigten Unterlagen auf den Einzelfall bezogen.