Gewerbezentralregisterauskunft
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und juristische PersonenAuskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie - allerdings ausschließlich persönlich - in unserem Bürgerbüro beantragen.
Die Beantragung für eine Firma kann nur durch den Geschäftsführer persönlich erfolgen.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. die Anschrift der Vorlagebehörde
- Handelsregisterauszug für das Gewerbe
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das ZentralregisterGebühren für diese Leistung
13,- EuroAnsprechpartner/-innen
- Bürgerbüro-Team
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Montag und Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr