Bauakteneinsicht

Bauarchiv, Bauakteneinsicht

Das Bauaktenarchiv der Stadt Heiligenhaus archiviert die Baugenehmigungsakten über alle
durchgeführten Bauvorhaben. Das dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und
steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Anspruch
Privater auf die Inanspruchnahme des Archivs besteht daher nicht. Die Einsichtnahme in die
Bauakten für die Bürgerinnen und Bürger stellt vielmehr ein freiwilliges Serviceangebot dar.
Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Akteneinsicht nur Personen
mit berechtigtem Interesse gewährt.
Eine Gewähr für die Vollständigkeit dieses Archivs kann nicht gegeben werden.

Zu dem Akteneinsichtstermin ist der ausgefüllte Antrag auf Akteneinsicht und der Nachweis des berechtigten Interesses durch die Vorlage folgender Unterlagen zu erbringen:

Nachweis der Eigentumsverhältnisse: aktueller Grundbuchauszug oder unterzeichneter
notarieller Kaufvertrag oder Erbschein und Vorlage des Personalausweises

ggf. zusätzlich Nachweis der Bevollmächtigung: Vollmacht des Grundstückseigentümers oder
Handelsregisterauszug oder sonstiger Nachweis der Vertretungsberechtigung einer
juristischen Person

Für eine Akteneinsicht in Bauakten buchen Sie sich bitte einen Online-Termin.
Sollte eine kurzfristige Einsichtnahme in eine Bauakte notwendig sein, so richten Sie Ihre
Anfrage bitte per Mail an bauaufsicht@heiligenhaus.de unter Angabe des dringenden
Grundes.

Gebühren für diese Leistung

Gebühren für diese Leistung:
Die Serviceleistungen des Archivs sind nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
Heiligenhaus kostenpflichtig. Die Höhe der anstehenden Kosten ist abhängig vom Umfang
der Inanspruchnahme. Auch für den Fall, dass die Akten nicht den erwarteten Inhalt
ausweisen, sind trotzdem Gebühren zu entrichten, da ein Verwaltungsaufwand entstanden
ist.

 



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