Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet finanzielle Unterstützung, um in Schule
und Freizeit Teilhabe zu ermöglichen, egal wie klein der elterliche Geldbeutel aktuell
ausfällt. Eine kurze Übersicht über die Möglichkeiten des BUT-Paketes erhalten
Sie hier.

Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können somit beispielsweise am
gemeinsamen Mittagessen in der Schule/im Kindergarten oder an Angeboten aus
den Bereichen Sport, Kultur oder Freizeit teilnehmen. Weitere Informationen zum
BuT finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales, sowie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen.

WER?

Leistungsberechtigt sind:

  • SGB II-Kunden (Jobcenter/Hartz IV)
  • SGB XII-Kunden (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeldberechtigte (BKGG)
  • KIZ Kinderzuschlag-Empfänger (BKGG)
  • Asylbewerber, die Leistungen entsprechend dem SGB XII erhalten


Die Anträge werden von den Eltern für ihre minderjährigen Kinder gestellt. Jedes Kind braucht einen eigenen Antrag - mit 7 möglichen Leistungen.


Nicht berechtigt?
Unterstützungsmöglichkeit "Mittagessenbeitrag" durch das Jugendamt!

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: schulsozialarbeit@heiligenhaus.de

 


WAS?

Leistungen in €:

  • eintägige Ausflüge von Schule, KiTa, OGATA (in voller Höhe)
  • mehrtägige Fahren von Schule, KiTa, OGATA (in voller Höhe)
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Mittagessensbeitrag in Schule, Kindertagespflege und Kindertagesstätte
  • Freizeit (Vereinsmitgliedschaft o.ä. - 15€/Monat)
  • Fahrtkosten (nach Schokoticket)
  • Pauschale für den Schulbedarf


Hier geht's zur Übersicht...


WO?

Antragsausgabe:

  • Büro für Bildung und Teilhabe
  • Schule, KiTa, OGATA
  • Beratungsstelle
  • Sozialamt
  • Wohngeldstelle des Sozialamtes
  • Jobcenter ME-aktiv
  • in vielen öffentlichen Einrichtungen

Büro für Bildung und Teilhabe:


Hunsrückstraße 35 (auf dem Europaplatz in der Oberilp)
42579 Heiligenhaus
Telefon: 02056-922491 / 02056-5996197 / 02056-582
Email:   schulsozialarbeit@heiligenhaus.de


Die Schulsozialarbeiter*innen erklären Ihnen gerne die Möglichkeiten und
Vorgehensweisen dieses Leistungspakets, geben Hilfestellungen und begleiten Sie
bei der Antragstellung.


In den örtlichen Geschäftsstellen der Stadtverwaltung oder des Jobcenters ME-aktiv
können Sie sich ebenfalls beraten lassen und Ihren Antrag stellen.

WIE?

Antragsformulare:

Die Anträge bekommen Sie auch hier direkt zum Download.


Je Kind ein Grundantrag + entsprechende Anlage (A1-A7):

Grundantrag

A1 (ein- und mehrtäge Fahrten)

A2 (Lernförderung1)

A3 (Lernförderung2)

A4 (Mittagessen)

A5 (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) (Sport o.ä.)

A6 (Datenschutz)

A7 (Kostenübernahmeerklärung)


Die jeweiligen Leistungserbringer (Sozialamt oder Jobcenter) rechnen direkt mit den Leistungsanbietern (Sportverein o.ä.) ab, sodass die Familie nach dem Stellen des Antrages unbürokratisch die Leistung in Anspruch nehmen kann.


WOHIN?

Antragsabgabe:

Bitte geben Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Amt ab.
Besonderheit: Kinderzuschlagempfänger geben den Antrag auch im Sozialamt ab!
(Nicht zur Familienkasse senden!)

Folgende Stellen nehmen die Anträge in Heiligenhaus entgegen:

Sozialamt (für SGB XII, Asylbewerber, Wohngeldempfänger,
Kinderzuschlagsempfänger)

Stadt Heiligenhaus
Hauptstraße 157
42579 Heiligenhaus
Frau Becker
Raum 114
02056/13-347

Jobcenter ME-aktiv (für SGB II-Bezieher)

Jobcenter ME aktiv
Geschäftsstelle Velbert
Heiligenhauser Str. 6
42549 Velbert
Tel.: 02051/4192333
jobcenter-me-aktiv.but@jobcenter-ge.de