Führerschein (Beratung und Antragsannahme)

Führerscheinanträge

Führerscheinanträge nehmen wir entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung Mettmann entgegen.

Nur bei Verlust des Führerscheines müssen Sie sich direkt an die Kreisverwaltung Mettmann wenden.

Als zuständige Behörde gibt Ihnen auch die Kreisverwaltung in Mettmann gerne genaue Auskünfte.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

Unterschiedlich je nach Art des Führerscheinantrages.

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren für diese Leistung

Unterschiedlich

Ansprechpartner/-innen

    Führerschein (Beratung und Antragsannahme)

    (Abteilung I.2.2 - Bürgerbüro)
  • Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr