Abfallgebühren

Müllabfuhrgebühren

Die Höhe der Abfallgebühren können Sie der gültigen Müllabfuhrgebührensatzung der Stadt Heiligenhaus entnehmen.

Für alle auf dem Grundstück gemeldeten Einwohner (Stichtag ist jeweils der 01.01., 01.04., 01.07., 01.10. des lfd. Jahres) wird eine Grundgebühr pro Person festgesetzt; Grundlage ist das geführte Einwohnermelderegister.

Für Firmen werden Einwohnergleichwerte, die durch die Branchenzugehörigkeit und die Anzahl der Mitarbeiter ermittelt werden, als Grundgebühr festgesetzt.

Die Zusatzgebühr für Restmüll und Biomüll wird durch die gewogenen Müllmenge je kg ermittelt.

Die gültige Müllabfuhrsatzung und die Müllabfuhrgebührensatzung der Stadt Heiligenhaus finden Sie hier bzw. unter der Rubrik Ortsrecht.