Führungszeugnis

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis können Sie - allerdings ausschließlich persönlich - in unserem Bürgerbüro beantragen.

Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, lassen Sie sich bitte von einem Erziehungsberechtigten begleiten, der sich ebenfalls ausweisen kann.

Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung seines Arbeitgebers vorzulegen. Hierin muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls die Anschrift der Vorlagebehörde

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz

Gebühren für diese Leistung

  • Führungszeugnis 13,00 Euro

Ansprechpartner/-innen

  • Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr