Fischereierlaubnis

Ausstellung und Verlängerung von Fischereierlaubnissen

In unserem Bürgerbüro erhalten Sie folgende Fischereischeine:

  • Jugendfischereischein
  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahresfischereischein

Bei Verlängerung ist der alte Fischereischein mitzubringen. Hat sich Ihre Adresse in der Zwischenzeit geändert, muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. In diesem Fall bringen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild mit. Sofern in Ihrem ausgestellten Fischereischein kein Feld für eine Verlängerung frei ist, muss dieser ebenfalls erneuert werden. Hier ist ebenfalls ein aktuelles Lichtbild vorzulegen.

Sofern Ihr Interesse am Angelsport geweckt ist, Sie aber noch keinen Fischereischein besitzen, haben Sie Folgendes zu beachten:

Zunächst müssen Sie beim Kreis Mettmann eine Fischereiprüfung ablegen. Mit der erfolgreichen Ablegung der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Diese bringen Sie bitte zur Beantragung eines Fischereischeins mit.

Zur Erstausstellung eines Fischereischeines bringen Sie bitte die Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung, Ihren Personalausweis und 1 Passbild mit.

Weitere Informationen über die Ablegung einer Fischereiprüfung erhalten Sie beim Kreis Mettmann.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

Bei Erstausstellung: Personalausweis
1 Lichtbild
Unterlagen über abgelegte Fischereiprüfung. (außer Jungendfischereischein)

Gebühren für diese Leistung

- Jugendfischereischein 8,00 Euro - Jahresfischereischein 16,00 Euro - Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro