Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Am 1. Januar 1995 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitssuchende = Arbeitslosengeld II.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben erwerbsfähige hilfebedürftige Personen zwischen 15 und 65 Jahren. Hilfebedürftig ist jemand, der nicht gemeinsam mit seiner Familie für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.Um ALG II zu erhalten, ist ein Antrag zu stellen.

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