Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft - Einzelbetreuung - Betreutes Wohnen - Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG)
ist eine Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen, die
starke Probleme im Familienleben, Schule, Kindergarten etc.
haben. Sie sollen in intensiver Arbeit (ca. 2 Std. wöchentl.) lernen, Entwicklungsprobleme zu bewältigen.