Beistandschaft (Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsansprüchen)

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot richtet sich an alle Mütter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind und ein Kind zur Welt gebracht haben. Es werden folgende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten:
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Unterhaltsansprüche von Mutter und Kind
  • Möglichkeiten der Beurkundung oder der gerichtlichen Durchsetzung von o.g. Ansprüchen
  • Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Ansprüche der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung der o.g. Unterhaltsansprüche haben außerdem Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen.

Sofern sich die Vaterschaftsfeststellung und die Unterhaltsregelung für das Kind nicht außergerichtlich regeln lassen, besteht die Möglichkeit, eine Beistandschaft bei dem Jugendamt einzurichten. Das Jugendamt wird dann Beistand und ist befugt die beiden Punkte auch gerichtlich durchsetzen zu lassen. Voraussetzung für die Beantragung einer Beistandschaft ist, dass der Elternteil die elterliche Sorge für das Kind hat und sich das Kind in dessen Obhut befindet.

Ein junger Volljähriger hat ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche. Es darf jedoch keine Beistandschaft eingerichtet werden.

Ansprechpartner/-innen

Verwandte Produkte/Dienstleistungen