Beglaubigung

Beglaubigung von Kopien oder Unterschriften

Im Bürgerbüro können unterschiedlichste Kopien von Dokumenten beglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass jede Seite des Dokuments einzeln (mit freier Rückseite) kopiert ist und bringen Sie immer das zu der Kopie gehörende Originaldokument mit.

Sie können nur Dokumente beglaubigen lassen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der zur Beglaubigung befugten Personen geleistet haben.

Unterschriften dürfen von uns nur beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Nicht beglaubigt werden können:

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, etc.) Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten,
  • Grundbucheintragungen
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie
  • Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heiligenhaus

Gebühren für diese Leistung

  • Beglaubigung von Fotokopien 4,20 Euro
  • Beglaubigung von Unterschriften 2,50 Euro
  • Fotokopie DIN A4 0,70 Euro, ab der 11. Seite 0,40 Euro

Ansprechpartner/-innen

  • Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr