Wohnberechtigungsschein

Allgemeine Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der WBS berechtigt Sie in eine Wohnung zu ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und dementsprechend günstig anzumieten ist. Die Ausstellung eines WBS kann im örtlichen Sozialamt beantragt werden. Um einen WBS zu erhalten, müssen bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden.

Antragsformulare hält das Bürgerbüro, Hauptstraße 159, 42579 Heiligenhaus, für Sie bereit.

Ansprechpartner/-innen

    Wohnberechtigungsschein (Antragsausgabe und -annahme)

    (Abteilung I.2.2 - Bürgerbüro)
  • Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr