Wohnberechtigungsschein
Allgemeine Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der WBS berechtigt Sie in eine Wohnung zu ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und dementsprechend günstig anzumieten ist. Die Ausstellung eines WBS kann im örtlichen Sozialamt beantragt werden. Um einen WBS zu erhalten, müssen bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden.Antragsformulare hält das Bürgerbüro, Hauptstraße 159, 42579 Heiligenhaus, für Sie bereit.
Ansprechpartner/-innen
- Bürgerbüro-Team
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Montag und Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr