Abmeldung des Wohnsitzes

Abmeldung bei Wegzug aus der Gemeinde

Schade, dass Sie unsere schöne Stadt verlassen!


Bitte melden Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde in Deutschland innerhalb von zwei Wochen an. Eine Abmeldung hier in Heiligenhaus ist nur noch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Ihren Nebenwohnsitz in unserer Stadt melden Sie bei der Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes ab.

Noch ein weiterer Tipp:
Bitte denken Sie auch daran, die Adressänderung in allen weiteren Dokumenten (z.B. Kfz-Schein) vornehmen zu lassen sowie Ihre Bank, das Telefonunternehmen, die GEZ, das Energieversorgungsunternehmen zu unterrichten und einen Nachsendeantrag bei der Post zu veranlassen.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

  1. Personalausweis und ggf. Reisepass oder Kinderausweis für alle abzumeldenden Familienangehörigen.
  2. Bei Ausländern der Heimatpass.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Gebühren für diese Leistung

Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.

Ansprechpartner/-innen

  • Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

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