Lotterien und Ausspielungen
Lotterien und AusspielungenLotterien und Ausspielungen müssen durch die Ordnungsbehörde genehmigt werden.
Veranstalter sollten sich vorab telefonisch über die Modalitäten erkundigen.
Veranstalter sollten sich vorab telefonisch über die Modalitäten erkundigen.