Baulastenauskünfte

Die Baulastauskunft ist schriftlich, vorzugsweise per Mail an

baulastauskunft@heiligenhaus.de

oder per Post, anzufordern und muss folgende Angaben beinhalten:

- Postalische Anschrift des Antragsstellers
- Nachweis des berechtigten Interesses an der Auskunft (Grundbuchauszug oder
Grundbesitzbescheid, ggf. Vollmacht des Eigentümers)
- Angabe der genauen Flurstücksbezeichnung für das eine Auskunft benötigt wird
(Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer sowie Straße und Hausnummer)

Bei der Baulastauskunft werden nur belastende Baulasten, sofern nicht anders beantragt,
mitgeteilt.

Die Baulastauskunft mit einer Kopie des Baulastenblattes und der Gebührenbescheid werden
Ihnen postalisch zugesandt.

Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.

Gebühren für diese Leistung

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO
NRW) erhoben.


Tarifstelle: 2.5.6.3
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: 50 bis 150 Euro je Grundstück

Tarifstelle: 2.5.6.4
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
Gebühr: Euro 30 Euro je Grundstück

Maßgebend für den Grundstücksbegriff ist das Flurstück, wenn es ein selbstständiges
Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne bildet. Sind mehrere Flurstücke im Grundbuch
unter einer laufenden Bestandsverzeichnis-Nummer eingetragen, so bilden sie
grundbuchrechtlich ein Grundstück und sind auch nur dann gemeinsam in den genannten
Tarifstellen gemeint.

Ansprechpartner/-innen