Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten

Anzeigen, die mit dem Ziel der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erstattet werden, können aus Verfahrensgründen nur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte beachten Sie auch, eine Anzeige möglichst konkret zu fassen und bedenken Sie, dass in einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren Ihre Zeugenaussage von Bedeutung ist.

Bei einer Anzeige sind unbedingt anzugeben:

  • Personalien der anzeigenden Person
  • Name und Anschrift des Störers
  • Datum und Zeitspanne (von...bis..../Uhrzeit) der Störung
  • Art der Störung (beispielsweise laute Musik, lautes Feiern)
  • Personalien weiterer Zeugen, möglichst mit Unterschrift
  • weitere besondere Umstände (beispielsweise einmalige oder wiederholte Störung)

Bitte haben Sie Verständnis, dass anonyme Anzeigen und Beschwerden nicht bearbeitet werden können.

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