Reisegewerbe

 

Beantragung einer Reisegewerbekarte                Fachbereich Sicherheit und Ordnung

                                                                  Hauptstr. 157

                                                                  Zimmer 164

                                                                  Tel) 02056/ 13 247

                                                                  Frau Baack

 

Sehr geehrte (-r) Antragsteller (-in),

Sie möchten beim Bürgermeister der Stadt Heiligenhaus, Fachbereich für Sicherheit und Ordnung, einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

nach § 55 ff Gewerbe Ordnung, stellen.

 

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

 

 

-       vollständig ausgefüllter Antrag

-       Lichtbild

-       Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Stadt Heiligenhaus)

-       Vorlage Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro Stadt Heiligenhaus)

-       Auszug aus der Schuldnerkartei (nur noch Online: Vollstreckungsportal.de)

-       Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Velbert)

-       Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Steueramt Stadt Heiligenhaus)

 

 

Sollten Sie mit dem Reisegewerbe einen Imbiss oder ähnliche Speiseausschank betreiben, werden noch folgende Unterlagen benötigt:

 

-       Gesundheitszeugnis für den Antragsteller und seine Beschäftigten bzw. Nachweis über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 & 2 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) zur Ausübung einer Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln (zwingende Voraussetzung)

-       Unterrichtungsnachweis der Industrie – und Handelskammer (gilt NUR für eine Schankerlaubnis)

 

Kosten einer Reisegewerbekarte: ( Stand 15.11.2019, Verwaltungsgebühren gem. Gebührengesetz NRW)

- Gewerbe-Anmeldung: 26,- €

- befristete Reisegewerbekarte für 2 Jahre: 150,- €

  (anschließende Veränderung auf eine unbefristete Reisegewerbekarte: 350,- €)

- unbefristete Reisegewerbekarte: 450,- € 

Achtung:

Bei Reisegastronomie/ Schaustellertätigkeit im Reisegewerbe werden 600,- € an Gebühren berechnet.