Beantragung einer Reisegewerbekarte Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Hauptstr. 157
Zimmer 164
Tel) 02056/ 13 247
Frau Baack
Sehr geehrte (-r) Antragsteller (-in),
Sie möchten beim Bürgermeister der Stadt Heiligenhaus, Fachbereich für Sicherheit und Ordnung, einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
nach § 55 ff Gewerbe Ordnung, stellen.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Lichtbild
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Stadt Heiligenhaus)
- Vorlage Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro Stadt Heiligenhaus)
- Auszug aus der Schuldnerkartei (nur noch Online: Vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Velbert)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Steueramt Stadt Heiligenhaus)
Sollten Sie mit dem Reisegewerbe einen Imbiss oder ähnliche Speiseausschank betreiben, werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Gesundheitszeugnis für den Antragsteller und seine Beschäftigten bzw. Nachweis über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 & 2 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) zur Ausübung einer Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln (zwingende Voraussetzung)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie – und Handelskammer (gilt NUR für eine Schankerlaubnis)
Kosten einer Reisegewerbekarte: ( Stand 15.11.2019, Verwaltungsgebühren gem. Gebührengesetz NRW)
- Gewerbe-Anmeldung: 26,- €
- befristete Reisegewerbekarte für 2 Jahre: 150,- €
(anschließende Veränderung auf eine unbefristete Reisegewerbekarte: 350,- €)
- unbefristete Reisegewerbekarte: 450,- €
Achtung:
Bei Reisegastronomie/ Schaustellertätigkeit im Reisegewerbe werden 600,- € an Gebühren berechnet.