Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe oder auch  immer vermehrt  Jugendhilfe im Strafverfahren genannt, betreut straffällig gewordene Jugendliche oder Heranwachsende (14-21 Jahre) während eines ganzen Strafverfahrens.

Dabei sieht sie ihr Augenmerk in der Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen, seiner Familie und seinem sozialen Umfeld, so wie es der § 38 des Jugendgerichtsgesetzes vorsieht.

Die Betreuung während des Strafverfahrens umfasst einerseits die Beratung und Unterstützung des Betroffenen und gegebenenfalls der Sorgeberechtigten, andererseits die Mitwirkung im Verfahren zur Entscheidungsfindung im Gericht. Dies setzt voraus, dass sich die Jugendgerichtshilfe intensiv mit dem Erziehungs- und Entwicklungsbedarf des Jugendlichen oder Heranwachsenden auseinandersetzt. 

Werden Hilfen über ein Strafverfahren hinaus erwünscht, steht die Jugendgerichthilfe jederzeit zur Verfügung.

 

Insgesamt lassen sich die Aufgaben der Jugendgerichthilfe in zentrale und weitere wesentliche Aufgaben unterscheiden:

 

Zentrale Aufgaben sind:

  • Erforschung der Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des Jugendlichen oder Heranwachsenden
  • Erstellung eines schriftlichen Berichtes über die Ergebnisse der Beratungen mit dem Jugendlichen oder Heranwachsenden
  • Mitwirkung und Vortrag der wesentlichen Erkenntnisse aus den Beratungen in der Hauptverhandlung

 

Weitere wesentliche Aufgaben sind:

  • Beratung des Gerichtes bei Weisungen und Auflagen
  • Überwachung der Weisungen und Auflagen
  • Übernahme von Betreuung und Aufsicht
  • Durchführung von Sozialen Trainingskursen
  • Präventive Arbeit an Schulen und in Jugendhäusern
  • Durchführung von Täter- Opfer- Ausgleich