Vergnügungssteuer

An- und Abmeldungen von Spielgeräten, Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen u.ä.

Sofern Sie Spielautomaten in Ihrem Betrieb (Gaststätte, Imbisshalle etc.) unterhalten und/oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen u.ä. durchführen, melden Sie dies bitte bei den u. g. Mitarbeiter(innen) des FAchbereichs Finanzen an.

Bereits das Aufstellen von Spielgeräten ist konzessionspflichtig. Bitte setzen Sie sich mit u. g. Mitarbeiter(in) im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten in Verbindung.

Die entsprechende Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier.