Baugenehmigungen

Baugenehmigung
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, sie kann jedoch Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen enthalten.
Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Bitte reichen Sie Ihren Bauantrag mit allen notwendigen Bauvorlagen, möglichst bereits sortiert entsprechend der Liste „Sortierung Antrag“, ein.
Nach Eingang Ihres Bauantrags erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen für Ihren Bauantrag.
Im Rahmen der Vorprüfung wird festgestellt, ob Ihr Antrag vollständig ist, welche weiteren Fachbehörden beteiligt werden müssen und ob weitere Unterlagen bzw. Nachweise erforderlich sind. Sollte der Bauantrag unvollständig oder weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein oder Fragen geklärt werden müssen, ohne die Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann, werden Sie darüber nach Abschluss der Vorprüfung schriftlich informiert.
Jede schriftliche Nachforderung von Unterlagen verzögert das Verfahren.
Werden Bauvorlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht oder während des Genehmigungsverfahrens geändert, haben die Entwurfsverfassenden jeweils zu erklären, dass die Bauvorlagen bezüglich ihres Planungs- und Bearbeitungsstandes übereinstimmen (§ 7 BauPrüfVO).
Für die Statistik der Baugenehmigungen sind nur Originalbögen zu verwenden. Alternativ kann das elektronische Meldeverfahren Bautätigkeitsstatistik-Online genutzt werden.
Bauantragsformulare können direkt im Service-Bereich der Architektenkammer NRW  heruntergeladen werden.
Weitere Informationen, Empfehlungen, Vorlagen und Rechtsvorschriften erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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