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Abwasser - gewerblich und industriell -
Abwasser - gewerblich und industriell -
Zuständig ist die
Kreisverwaltung-Mettmann.
Die Einleitung von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in die öffentliche Kanalisation ist genehmigungspflichtig.
Nähere Informationen zu den Herkunftsbereichen und den Genehmigungsverfahren sind bei der Dienststelle erhältlich.
Ansprechpartner/-innen
Herr Kanapinn