Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende und vor allem für Ihre Kinder: Der Unterhaltsvorschuss entlastet, wenn der Barunterhalt des anderen Elternteils ausbleibt und unterstützt damit die Alleinerziehenden in ihrer schwierigen Lebenssituation, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen.
Hier helfen der Unterhaltsvorschuss und die Unterhaltsausfallleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (im Folgenden kurz „Unterhaltsvorschuss“ genannt).
Diese Leistung erhält ein Kind, wenn es
Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie schriftlich beantragen. Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) genügt nicht. Der Antrag ist von Ihnen bei der zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle zu stellen.
Bei der Stadt Heiligenhaus ist dies die Abteilung Soziales, soweit Ihr Kind hier wohnhaft ist. Das Antragsformular (mit Link auf das entsprechende Formular) sowie das Merkblatt erhalten Sie bei der Stadtverwaltung beziehungsweise steht Ihnen hier ebenfalls zum Download zur Verfügung. Auf Ihren Wunsch hin unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrags.