Gewerbesteuer

Sofern Sie einen Gewerbebetrieb in Heiligenhaus führen, wird Ihr zuständiges Finanzamt nach Einreichung Ihrer Steuererklärung unter Berücksichtigung Ihrer Erträge und der Gesellschaftsform nach Abzug der jeweiligen Freibeträge nach dem Gewerbesteuergesetz einen Gewerbesteuermessbescheid erlassen und Ihnen unmittelbar zusenden (Grundlagenbescheid).
Die Stadt Heiligenhaus erhält eine Ausfertigung dieses Bescheides und erhebt auf dessen Grundlage die örtliche Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuerbescheid (Folgebescheid).

Der Hebesatz wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.

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