Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und juristische Personen
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie - allerdings ausschließlich persönlich - in unserem Bürgerbüro beantragen.
Die Beantragung für eine Firma kann nur durch den Geschäftsführer persönlich erfolgen.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. die Anschrift der Vorlagebehörde
- Handelsregisterauszug für das Gewerbe
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Zentralregister
Gebühren für diese Leistung
13,- Euro