Gewerbezentralregisterauskunft

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und juristische Personen

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie - allerdings ausschließlich persönlich - in unserem Bürgerbüro beantragen. Die Beantragung für eine Firma kann nur durch den Geschäftsführer persönlich erfolgen.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. die Anschrift der Vorlagebehörde
  • Handelsregisterauszug für das Gewerbe

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Zentralregister

Gebühren für diese Leistung

13,- Euro

Ansprechpartner/-innen

  • Frau Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr