An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben
Was ist ein Gewerbe?
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
Die Ausnahme stellen so genannte freiberufliche Tätigkeiten und die Urproduktion dar. Diese sind die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau), die Freien Berufe (künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art etwa Rechtsanwälte, Architekten oder Wirtschaftsprüfer) und die Verwaltung eigenen Vermögens. Diese Tätigkeiten müssen nicht bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden (wohl aber beim zuständigen Finanzamt).
Wann muss ich eine Gewerbemeldung vornehmen?
Wer einen selbstständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle eröffnet, muss dies nach den Vorschriften der Gewerbeordnung anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
Wo melde ich ein Gewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung findet in der Gewerbemeldestelle derjenigen Kommune statt, in der Sie Ihren Betriebssitz einrichten wollen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Infocenter Gewerbeanmeldung NRW
Gebühren für diese Leistungen 1.) Gewerbean- und ummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind : 26,- € 2.) Gewerbean- und ummeldungen für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind : 33,- € 3.) Gewerbean- und ummeldungen für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen : 13,- € 4.) Gewerbeabmeldungen : gebührenfrei Die Änderung der Gebühren ergibt sich aus der 37. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ( GV.NRW ) vom 27.11.2018