Kindertagespflege

Sie suchen eine Tagespflegeperson für Ihr u3-Kind in Heiligenhaus?
Hier finden Sie einige wichtige Informationen und Hinweise zum Ablauf.

Was ist Kindertagespflege?


Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bis zum 3ten Lebensjahr bei einer Kindertagespflegeperson - umgangssprachlich auch Tagesmutter genannt.
Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson i.d.R. im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten geleistet und umfasst max. 5 Kinder. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus.
Zurzeit werden in Heiligenhaus ca. 120 Plätze in der Kindertagespflege angeboten. Darunter befinden sich klassische „Tagesmütter“ (Tagespflegepersonen) und Großtagespflegestellen (max.9 Kinder) mit unterschiedlichen Betreuungszeiten, Betreuungsformen und Anzahl der betreuten Kinder; auch Randzeitenbetreuung für Kinder über 3 Jahren ist möglich.


3 Vorteile der Kindertagespflege:


• Aus pädagogischer Sicht gilt ein Aufwachsen für Kinder unter 3 Jahren in einer (familienähnlichen) Kleinstgruppe als ideal; hinsichtlich ihrer psychischen und physischen Entwicklung – u.a. durch eine stabile Bezugsperson.


• Das Dreieck der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kind und Tagespflegeperson gibt dem Kind Sicherheit durch „eine Linie“ in seiner Entwicklung. Die Umsetzung des Gesetzlicher Auftrages von Erziehung, Bildung und Betreuung führt zu einer Alltagsbildung, die die Voraussetzung für schulische Bildung darstellt.


• Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist leichter durch eine hohe (zeitliche) Flexibilität und Möglichkeit von individuellen Absprachen auf der sicheren Basis eines Angebots der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung.

 


Frühkindliche Bildung in der Kindertagespflege


Die Tagespflegepersonen begleiten jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote für die Gruppe, fördern verschiedene Bildungsbereiche der Kinder (z.B. Verkehrserziehung beim über die Straße gehen), ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und ihre große kleine Welt zu entdecken.
Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes wie Respekt und Rücksichtnahme, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden.
Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, wie den Tisch zu decken, zu Teilen oder einen angemessenen Umgang mit Mitmenschen, was Voraussetzung für schulische Bildung ist.


Kostenpunkt


Die Kindertagespflege entspricht finanziell in der Regel einem Platz in einer Kindertageseinrichtung und richtet sich nach Ihrem Familieneinkommen.
Die Entgeldtabelle finden Sie hier oder in der Satzung der Kindertagespflege der Stadt Heiligenhaus.
Nach Einreichung der Antragsformulare, erhalten Sie im Zuge der Bewilligung von der Stadt Heiligenhaus die Aufforderung zum Nachweis Ihres Brutto-Jahreseinkommens. Bitte reichen Sie darauf hin die geforderten Unterlagen, wie Steuerbescheinigungen, Lohnabrechnung etc. bei entsprechender Stelle ein.
Für Sie als Eltern kommt noch der mit der Tagespflegeperson direkt abzurechnende Essensbeitrag von max. 3,50€/Tag hinzu; ggfs. rechnet die Tagespflegeperson mit Ihnen auch eine Pauschale ab.
Hierfür können Sie gerne die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen, sofern Sie berechtigt sind. Weiter Informationen und die Anträge finden Sie hier.


Ernährung und Raum


Die Tagespflegeperson fokussiert ein gesundes und sicheres Aufwachsen ihres Kindes. Dazu gehört u.a. eine ausgewogene und unter hygienischen Bedingungen zubereitete Mahlzeit und Snacks, die nahrhaft und kindgerecht sind. Auf Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Wünsche kann nach Absprache Rücksicht genommen werden.
Das Jugendamt prüft die kindgerechten Räumlichkeiten und achtet bei Hausbesuchen auf die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, z.B. Steckdosensicherungen, Fallschutz etc. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson ist obligatorisch.

Ansprechpartner/-innen