Schulentwicklungsplan

Der bisherige Schulentwicklungsplan der Stadt Heiligenhaus wurde vom Rat der Stadt Heiligenhaus am 10.12.2003 verabschiedet und galt für den Zeitraum 2003 bis 2007. Im weiteren Verlauf der Jahre bis heute wurden Maßnahmen nach § 81 SchulG (Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen) immer anlassbezog unter Beteiligung der Fachausschüsse/Rat und der Schulaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde durchgeführt. Insofern war es an der Zeit, einen neuen Schulentwicklungsplan zu erarbeiten.

Dabei hat der Schulentwicklungsplan

a. das gegenwärtige und das zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgröße (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten

b. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen und

c. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands und der Schulstandorten

zu berücksichtigen (§ 80 Abs. 5 SchulG).

Schulentwicklungsplanung ist nicht die Vorwegnahme bildungspolitischer Entscheidungen, sondern vor allem Sicherung des benötigten Schulraums. Die Schulentwicklungsplanung soll jedoch Grundlange bildungspolitischer Entscheidungen sein.

Schulentwicklungsplan der Heiligenhauser Grundschulen (Primarstufe) für die Schuljahre 2020/2021 bis 2025/2026