Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, lassen Sie sich bitte von einem Erziehungsberechtigten begleiten, der sich ebenfalls ausweisen kann.
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung seines Arbeitgebers vorzulegen. Hierin muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Montag und Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr