Gestattung für den Ausschank von alkoholischen Getränken

Gestattung für den Ausschank von alkoholischen Getränken

Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.

Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.

Die Gestattung ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen, damit Ihnen die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

  • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung

  • Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichen Flächen

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