"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - so steht es im Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 2.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt diese gesetzliche Regelung durch geeignete Maßnahmen um.
Für Fragen, Probleme, Anregungen und Beschwerden von Frauen und Männern rund um dieses Thema ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin.
Wenn Sie sich
rufen Sie bitte an und vereinbaren einen Termin.
Die Stadt Heiligenhaus als Arbeitgeber lebt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern schon seit langen Jahren. Dies zeigen unsere sehr guten Vergleichszahlen im vorliegenden Gleichstellungsplan für die Jahre 2022 – 2026 nahezu durchgängig. Sie zeigen, dass die Frage von Stellenbesetzungen und Beförderungen oder Höhergruppierungen seit geraumer Zeit nicht mehr eine Frage des Geschlechtes sind. Fortlaufende Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Belegplätzen in einer örtlichen Großtagespflege, Führungskräfte in Teilzeit, die Einrichtung mobiler Arbeit und Anpassungen der Arbeitszeitregelungen werden immer dem Leitgedanken der Gleichberechtigung und der Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Freizeit unterworfen.