Anlegung und Führung eines Familienbuchs
Bei Heirat in der Zeit vom 01.01.1958 und 31.12.2008 wurde für Sie am Ort der Eheschließung ein Familienbuch angelegt.
Im Standesamt Heiligenhaus wird es geführt, wenn Sie in Heiligenhaus standesamtlich geheiratet haben.
Seit dem 01.01.2009 dürfen keine Familienbücher mehr angelegt werden.
Eine beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen wurde.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten
Nähere Informationen erhalten Sie auf telefonische Nachfrage
Gebühren für diese Leistung
14,- Euro begl. Abschrift eine Familienbuches