Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft - Einzelbetreuung - Betreutes Wohnen -

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG) ist eine Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen, die starke Probleme im Familienleben, Schule, Kindergarten etc. haben. Sie sollen in intensiver Arbeit (ca. 2 Std. wöchentl.) lernen, Entwicklungsprobleme zu bewältigen.

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