Lokale Agenda

Lokale Agenda 21 in Heiligenhaus

"Global denken – lokal handeln", dieses bekannte Schlagwort bringt die Botschaft der Lokalen Agenda auf den Punkt. 1992 wurde in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung die "Agenda 21" verabschiedet, was frei übersetzt werden kann als "das, was zu tun ist im 21. Jahrhundert".

Als "Handlungsprogramm der internationalen Staatengemeinschaft" beschreibt sie, was angesichts der zunehmend krisenhaften globalen ökologischen, ökonomischen und sozialen Entwicklung weltweit auf allen politischen Ebenen zu unternehmen ist, um "das Weltgebäude vor einem auf lange Sicht drohenden Zusammenbruch zu bewahren".

Anstelle der "nachholenden" Entwicklung des Südens ist eine "nachhaltige" bzw. "zukunftsfähige" Entwicklung in Nord und Süd anzustreben, bei der Umweltschutz und Entwicklungsstrategien ineinander verwoben werden. Eine solche Entwicklung im Sinne der Agenda 21 setzt einen mittelfristigen Planungs- und Umsetzungsprozess voraus, der "von uns allen (mit)entwickelt und (mit)getragen wird".

Dementsprechend haben die Kommunen in der Agenda 21 eine Schlüsselstellung. Sie werden weltweit aufgefordert, durch die Erstellung einer Lokalen Agenda 21 ihren Beitrag zur zukunftsfähigen Entwicklung zu leisten.

Hierzu soll eine breit angelegte, ergebnisorientierte Beteiligung (ein Konsultationsprozess) der Öffentlichkeit stattfinden, mit dem Ziel, ein verbindliches kommunales Handlungsprogramm, die Lokale Agenda 21 zu entwickeln und zu verwirklichen.

Das Leitbild für diese nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung beruht auf zwei normativen Wertentscheidungen und hat damit einen ethischen Ausgangspunkt:

  1. Jeder gegenwärtig lebende Mensch hat das gleiche Recht auf eine intakte Umwelt und das gleiche Recht sein Leben menschenwürdig zu gestalten und dabei die gemeinsamen Güter der Menschheit zu nutzen.

  2. Auch zukünftige Generationen sollen die Möglichkeit haben, ihr Leben ihren Bedürfnissen entsprechend frei zu gestalten. Dies setzt die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen voraus.

In Deutschland wird der Begriff "Nachhaltigkeit" häufig als rein ökologische Strategie missverstanden.

Die Lokale Agenda 21 besteht jedoch vielmehr in der konstruktiven Vernetzung der drei gleichwertigen Zielgrößen gesellschaftlicher Entwicklung:

  1. Ökologische Dimension

  2. Ökonomische Dimension

  3. Soziale und Eine-Welt-Dimension

Die Überwindung der Gegensätze zwischen ökologischer Tragfähigkeit, ökonomischer Entwicklung und sozialer Gerechtigkeit kann nur unter der Voraussetzung gelingen, dass die Interessensvertreter aller drei Dimensionen mit dem gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Entwicklung über mögliche Wege und Alternativen kommunizieren.

Die Beteiligung ALLER Akteure (Partizipation) stellt also den zentralen Faktor der Lokalen Agenda 21 dar.

Daher wurde von den Vertretern der 4 Heiligenhauser Stadtmarketing-Arbeitskreise sowie des Lenkungsausschusses einstimmig beschlossen, die Lokale Agenda 21 in den funktionierenden Stadtmarketing-Prozess zu integrieren mit dem Ziel einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Stadtentwicklung, dem "Heiligenhauser Weg".