Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz
Erlaubnis für Veranstaltungen, die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen.
Dies liegt vor, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr durch das Verhalten oder die Fahrweise der Teilnehmer eingeschränkt wird, z.B.
- Straßenumzüge (durch Schützenvereine o.ä.)
- Sportveranstaltungen (Radrennen, Motorsport)
- Schwertransporte
Gebühren für diese Leistung
Diese Erlaubniserteilung ist gebührenpflichtig.