Sofern sich die Vaterschaftsfeststellung und die Unterhaltsregelung für das Kind nicht außergerichtlich regeln lassen, besteht die Möglichkeit, eine Beistandschaft bei dem Jugendamt einzurichten. Das Jugendamt wird dann Beistand und ist befugt die beiden Punkte auch gerichtlich durchsetzen zu lassen. Voraussetzung für die Beantragung einer Beistandschaft ist, dass der Elternteil die elterliche Sorge für das Kind hat und sich das Kind in dessen Obhut befindet.
Ein junger Volljähriger hat ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche. Es darf jedoch keine Beistandschaft eingerichtet werden.