Umlegungsausschuss

Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Jede raumwirksame Planung trifft auf eine bereits bestehende, vorgegebene Ordnung des Grund und Bodens. Innerhalb und außerhalb der bebauten Gebiete haben alle Grundstücke ihre festen Grenzen, die sich zum Teil über Jahrhunderte unverändert gehalten haben. Soll zur Verwirklichung einer Planung die bisherige Nutzung von Grundstücken geändert werden, so ist manchmal eine Veränderung der Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnisse durch bodenordnende Maßnahmen erforderlich.