Städt. Straßenplanungen und deren Nebenanlagen (z.B. Straßenbeleuchtung)
Erschließung von Baugebieten
Brücken und Stützmauern (Ingenieurbauwerken) im öffentlichen Straßenraum
Erschließung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren
Baumaßnahmen (Baustellen) zum Neu-, Umbau und zur Erhaltung von Straßen
Straßenbeleuchtung
Straßeneinläufe/Gullys (Straßenentwässerung)
Straßennamensschilder
Verkehrsbeschilderungen
Verkehrssignalanlagen (Ampeln)
Genehmigung von Grundstückseinfahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen, Beratung und Annahme von schriftlichen Anträgen - formlos - mit Lageskizze.
Genehmigung von Aufbrüchen im Straßenraum für berechtigte Bauunternehmer und Versorgungsunternehmen (einschl. Genehmigung nach § 45 StVO).