Straßenbau/Straßenunterhaltung/Verkehrseinrichtungen

Straßenbau/Straßenunterhaltung/Verkehrseinrichtungen

  1. Auskünfte und Beratungen zu
    Städt. Straßenplanungen und deren Nebenanlagen (z.B. Straßenbeleuchtung)
    Erschließung von Baugebieten
    Brücken und Stützmauern (Ingenieurbauwerken) im öffentlichen Straßenraum
    Erschließung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren
    Baumaßnahmen (Baustellen) zum Neu-, Umbau und zur Erhaltung von Straßen
  2. Annahme von Störungs- und Schadensmeldungen, Verbesserungsvorschlägen zu Straßenbeleuchtung
    Straßeneinläufe/Gullys (Straßenentwässerung)
    Straßennamensschilder
    Verkehrsbeschilderungen
    Verkehrssignalanlagen (Ampeln) Genehmigung von Grundstückseinfahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen, Beratung und Annahme von schriftlichen Anträgen - formlos - mit Lageskizze. Genehmigung von Aufbrüchen im Straßenraum für berechtigte Bauunternehmer und Versorgungsunternehmen (einschl. Genehmigung nach § 45 StVO).
  3. Annahme von Meldungen zu Schäden und Gefahrenstellen an städtischen Straßen.

Ansprechpartner/-innen

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