Straßenbau/Straßenunterhaltung/Verkehrseinrichtungen
- Auskünfte und Beratungen zu
Städt. Straßenplanungen und deren Nebenanlagen (z.B. Straßenbeleuchtung)
Erschließung von Baugebieten
Brücken und Stützmauern (Ingenieurbauwerken) im öffentlichen Straßenraum
Erschließung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren
Baumaßnahmen (Baustellen) zum Neu-, Umbau und zur Erhaltung von Straßen
- Annahme von Störungs- und Schadensmeldungen, Verbesserungsvorschlägen zu Straßenbeleuchtung
Straßeneinläufe/Gullys (Straßenentwässerung)
Straßennamensschilder
Verkehrsbeschilderungen
Verkehrssignalanlagen (Ampeln) Genehmigung von Grundstückseinfahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen, Beratung und Annahme von schriftlichen Anträgen - formlos - mit Lageskizze. Genehmigung von Aufbrüchen im Straßenraum für berechtigte Bauunternehmer und Versorgungsunternehmen (einschl. Genehmigung nach § 45 StVO).
- Annahme von Meldungen zu Schäden und Gefahrenstellen an städtischen Straßen.